Hygienekonzept der Saison 2020/21

unter Einhaltung der folgenden Richtlinien zur SARS-CoV-2 / COVID-19 – Pandemie:

  • Vorgaben des RKI zu Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 / COVID-19 -Pandemie
  • Zehn Leitplanken zur Wiederaufnahme des Vereinsbasierten Sporttreibens
  • „Return to play“ Wiederaufnahme des Handballsports – Positionspapier des Deutschen Handballbund e.V.
  • Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 25.08.2020

Oberste Priorität haben hierbei der Schutz und die Gesundheit der Sportler/innen, deren Familien und des Publikums.

Grundsätzlich werden folgende Personen von der Teilnahme von Veranstaltungen ausgeschlossen:

  1. Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen innerhalb von 14Tagen vor den Veranstaltungen
  2. Personen mit Verdacht einer COVID-19-Infektion

Gültigkeit

Dieses Konzept hat Gültigkeit für die Turnhallen „Silberstromhalle Schneeberg“ (Keilbergring 20, 08289 Schneeberg) und „Sporthalle Zschorlau“ (Schulstraße 2, 08321 Zschorlau)

Verantwortliche Personen für die Einhaltung und Umsetzung dieses Konzeptes

Toni Polster
Abteilungsleiter Handball SV Schneeberg und ESV Zschorlau
Tel: 0162 9083125
e-Mail: toni_polster@freenet.de
oder seinen Vertretern:
Grit Hohenhausen und Alexander Peter

Allgemeine Grundlagen
Das Hygiene-Konzept des SV Schneeberg basiert auf Stufe 8 „Spielbetrieb mit Zuschauern“ des DHB- Positionspapier „Return to play – Spielbetrieb“ vom 14.07.2020 (unter Vorbehalt von Änderungen und Vorgaben des Freistaat Sachsen und der Kommunalen Bestimmungen der Stadt Schneeberg)

Anreise
Für das Einhalten der Hygiene-Richtlinien während der Anreise sind die angesetzten Schiedsrichter, die Gastmannschaften und die Zuschauer eigenverantwortlich

Ankunft Halle

Allgemeines:

  • Für die Dauer der Gültigkeit dieses Konzeptes wird die Zuschauerkapazität der Silberstromhalle auf 75 Personen begrenzt
  • Im Eingangs- sowie Kantinenbereich ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich, auf der Tribüne ist dies nicht erforderlich solange der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 m einhaltbar ist.
  • Bei Ankunft in der Halle sind alle Beteiligten (Mannschaften, Schiedsrichter, Zuschauer, Vertreter der Presse, etc.) aufgerufen sich entsprechend der geltenden Richtlinien zu desinfizieren. Hierfür steht im Eingangsbereich für Zuschauer sowie im separaten Eingang für Spielteilnehmer ein Desinfektionsmittelspender zur Verfügung.
  • Die Sporthallen werden regelmäßig gelüftet
  • Die Gastmannschaft kann bis 7Tage vor Spielbeginn verbindlich Zuschauerkarten beim Hygieneverantwortlichen/Abteilungsleiter erwerben

Maßnahmen/Festlegungen zur Einhaltung des Infektionsschutzes

Eingangsbereich
Im Eingangsbereich werden folgende Maßnahmen ergriffen:

Öffentliche Toiletten
Für die öffentlichen Toiletten werden folgende Maßnahmen ergriffen:

Kantinenbetrieb / Gastronomie
Für den Kantinenbetrieb / die Gastronomie werden folgende Maßnahmen festgelegt:

  • Verwendung von Einweg-Geschirr bei Speisen und Getränken
  • Verkaufspersonal trägt Mund-Nase-Bedeckung
  • Zugang zum Kantinenraum nur für maximal 2 eingewiesene Personen
  • Zubereitung der Speisen unter Einhaltung aller gängigen Hygienevorschriften
  • Bereitstellung von 2 Stehtischen zur Essenseinnahme

Tribüne

Im Tribünenbereich werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • nur ausgewiesene Sitzplätze sind zu nutzen
  • zwischen den Bereichen wird in jedem Fall ein Abstand von 1,5m gewährleistet
  • entstehende Sperrflächen werden mittels roter Klebemarkierung und Absperrband gekennzeichnet

Kabinen
Für die Kabinen / Körperhygieneeinrichtungen wird folgendes festgelegt:

  • Zugang ausschließlich für Sportler und Betreuer der jeweiligen Mannschaft
  • es dürfen sich maximal 5 Personen in einer Umkleidekabine aufhalten bzw. diese nutzen (gemäß SäAV)
  • die Abstandsregelungen (1,5m Abstand) sind in den Kabinen zwingend einzuhalten
  • sollte die Gefahr bestehen, die Gesamtzahl der Personen in einer Kabine von 5 Personen zu überschreiten (Bsp.: 13 Sportler), so ist die Benutzung der Kabinen und der Hygieneeinrichtungen so in „Schichten“ zu unterteilen, dass eine räumliche und zeitliche Trennung zwischen den Sportlern in jedem Fall gewährleistet wird
  • die Kabinen dienen ausschließlich dem Umziehen und der Körperhygiene
  • anderweitige Aufenthalte in den Kabinen sind untersagt
  • jeder Sportler nutzt ausschließlich seine eigenen, von ihm mitgebrachten, Hygieneartikel
  • Hinweisschilder mit den erwähnten Regeln an beiden Zugangstüren

Gastmannschaften, Schiedsrichter
Den Teilnehmern am sportlichen Wettkampf werden folgende Aufgaben übertragen:

  • Alle teilnehmenden Mannschaften haben dem Veranstalter einen Verantwortlichen spätestens 1Tag vor Spielbeginn zu benennen
  • Dieser Verantwortliche der Gastmannschaft hat sich vor Betreten seiner Mannschaft in die Sportstätte beim Hygieneverantwortlichen (Toni Polster, Abteilungsleiter) zu melden. Die restlichen Spieler haben im Außenbereich auf die Öffnung des separaten Spielereingangs zu warten.
  • Die Registrierung aller Spielbeteiligten (Spielerinnen und Offizielle) ist dem Hygieneverantwortlichen bei Eintreffen zu Übergeben Liste der Auswärtsmannschaft (siehe Anhang) zu gewährleisten.Dies dient der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Vermutlich ist die Nutzung des Spielberichts zur Kontaktnachverfolgung und -aufnahme bei möglichen Infektionen u.a. aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht ausreichend / umsetzbar.
  • Der Aufenthalt auf der Zuschauertribüne wird untersagt (Kantine gestattet)
  • Der Kabinentrakt wird nur von Spielteilnehmern betreten
  • Nach dem Umziehen und vor Spielbeginn ist der Aufenthalt für die Spielteilnehmer in den Seitennischen der Spielfläche in den ausgewiesenen Bereichen gestattet
  • Gleiches gilt sinngemäß für Schiedsrichter

Zuschauerbestimmungen

  • Für die Zuschauer gilt: Beim Betreten der Halle hat die Registrierung der Kontaktdaten im Bereich der Kasse zu erfolgen. Diese Angaben dienen nur der Einhaltung, der Corona- Schutzmaßnahmen. Sie werden vom Veranstalter (SV Schneeberg e.V.) nur für eine Dauer von 30 Tagen gespeichert und im Anschluss ordnungsgemäß vernichtet. Wird der Datenaufnahme widersprochen, ist ein Zutritt zum Spiel nicht gestattet und die Halle muss unverzüglich verlassen werden.
  • Alle Zuschauer werden mit einem farbigen Bändchen gekennzeichnet und es wird ein fester Sitzplatz zugeordnet, der im Belegungsplan dokumentiert wird
  • Das Betreten des Kabinentraktes für Zuschauer ist nicht erlaubt
  • generell wird das Tragen einen Mund-Nasen-Schutzes empfohlen
  • Bei Nichteinhaltung der Hygienemaßnahmen, nimmt sich der Veranstalter das Recht, Hallenverweise auszusprechen

    Jeder Teilnehmer trägt eine individuelle Verantwortung dafür, alle Risiken für eine mögliche Ansteckung mit Krankheitserregern jeder Art zu minimieren
    Bei Nichteinhaltung der Hygienemaßnahmen nimmt sich der Veranstalter das Recht, das Spiel abzusagen!

Kabinennutzung

  • Die Kabine sowie die sanitären Einrichtungen werden täglich durch eine Reinigungsfirma unter Umsetzung der Hygienevorschriften desinfiziert und gereinigt
  • Im Kabinengang ist auf die Abstandseinhaltung zu achten.
  • In den Kabinen ist ebenfalls auf die Abstandseinhaltung zu achten. Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
  • Zeitnahes Duschen nach dem Sport ist auf Grund der Kabinenauslastung am Spieltag zwingend erforderlich. Die Anzahl der Personen in den Duschräumen ist auf max. 4 Personen (von vorhandenen 8 Duschplätzen) gleichzeitig zu begrenzen. Die Verweildauer in den Duschen sollte auf ein Minimum reduziert werden.
  • Ebenso ist bei der Nutzung von Toiletten und Waschbecken in der Kabine darauf zu achten, dass die Abstandsregelung eingehalten wird. (Nutzung von nur jedem zweiten Waschbecken/Toilette)
  • In der Schiedsrichterkabine dürfen sich maximal fünf Personen zeitgleich aufhalten.(2x Schiedsrichter / 2x Mannschaftsverantwortliche / 1x Sekretär) Hier sollte ebenfalls auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geachtet werden, solang der vorgeschriebene Abstand von 1,50 m bei der technischen Besprechung nicht eingehalten werden kann.
  • Der Zeitplan zur Nutzung der Kabinen ist für alle Mannschaften bindend.
  • Da Heim- und Gastmannschaft sich eine Kabine teilen müssen (abgetrennte Bereiche), ist die Heimmannschaft vor Betreten der Kabine durch die Gäste bereits umgezogen
  • umgezogen Heimmannschaft bis spätestens 1Stunde vor Spielbeginn
  • Zeitraum Umziehen Gäste: 1h bis 1/2h vor Spielbeginn
  • nach Spielende Duschzeit Gäste: bis 30min nach Spielende, Duschzeit Heim: 30min-1h nach Spielende

Zugang zum Spielfeld

  • Die Mindestabstandsregelung im Spielfeldzugang muss zu allen Zeitpunkten (Aufwärmen, Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) eingehalten werden. Eine Entzerrung des Spielfeldzugangs erfolgt über entsprechende Beschilderung vor Ort
  • Betreten des Spielfeldes für nicht am Spiel Beteiligte ist strengstens untersagt (ausgenommen Ordnungsdienst und Org.-Personal des Heimvereins)

Auswechselbereich / Mannschaftsbänke

  • Der Platz für die Mannschaftsbänke wird größtmöglich gewählt, um eine entsprechende Entzerrung zu schaffen.
  • Die Mannschaftsbänke werden vor dem Eintreffen der Mannschaften durch den Heimverein desinfiziert.

Zeitnehmertisch

  • Der Laptop zur Eingabe des elektronischen Spielberichts, das Bedienpult zur Steuerung des Anzeigensystems sowie weitere technische Gerätschaften werden vor und nach dem Spiel desinfiziert.
  • Für die Kommunikation des Kampfgerichts mit den Mannschaften, z.B. bei Unstimmigkeiten im Spielgeschehen, müssen weiterhin die Sicherheitsabstände eingehalten werden.
  • Die PIN-Eingaben vor und nach dem Spiel müssen durch die zuständigen Mannschaftsvertreter und Schiedsrichter einzeln erfolgen. Im Fall eines angekündigten Einspruchs müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um die Abstände einzuhalten oder ein Mund- Nasen-Schutz angewendet werden.

Sitzordnung Tribüne

Wischer

  • Tragen beim Betreten der Spielfläche Mund-Nasen-Schutz

Lüftungskonzept

  • der Innenraum der Sporthalle wird permanent über die geöffneten Dachfenster mit Frischluft versorgt (vor, während und nach der Veranstaltung)
  • die öffentlichen Toiletten verfügen über kippbare Fenster, welche permanent geöffnet werden
  • die Umkleidekabinen verfügen über kippbare Fenster, welche permanent geöffnet werden
  • der Eingangsbereich sowie das Foyer wird über die geöffneten Türen mit Frischluft versorgt
  • zusätzlich werden alle Fluchttüren in regelmäßigen Abständen geöffnet

Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter:

  • wird mittels eines Ordnungsdienstes (Kennzeichnung „Ordner“) die Einhaltung dieses Konzeptes überwachen
  • wird im Falle eines nachvollziehbarem Verdachts einer COVID-19-Infektion während der Veranstaltung bzw. der Gefahr, dass ein Teilnehmer zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung mit COVID-19 infiziert war, umgehend die zuständigen Gesundheitsbehörden informieren und alle ihm bekannten Daten der Teilnehmer / der Zuschauer an die Behörde weiterleiten
  • wird von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Personen von der jeweiligen Veranstaltung ausschließen, welche sich entgegen der Regelungen dieses Konzepts verhalten
  • wird alle Daten, die ausschließlich der Kontaktverfolgung dienen, nach einer Frist von 30 Tagen löschen

Nichtigkeit dieses Konzepts
Dieses Konzept verliert seine Gültigkeit, wenn:

  • die „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19“ (Stand 25.08.2020) erneut geändert wird
  • „Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona- Pandemie Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ (Stand 25.08.2020) erneut geändert wird
  • der Handball-Verband-Sachsen e.V. anderweitige Festlegungen (z.B. Zuschauerverbot) trifft.

Schneeberg, den 06.09.2020 Abteilungsleiter SV Schneeberg/ESV Zschorlau Toni Polster